Fachinformationen

Fachinformationen für Ärzte

In unsere Nachsorgeeinrichtung können alle FG < 32. SSW und/oder kranke Neugeborene aufgenommen werden. Vorrangig betreuen wir die Kinder der Neugeborenen-Intensiv-Station (Dr. von Haunersches Kinderspital), der Station I10a und I10b (Universitätsklinikum Großhadern) und der Neugeborenen-Intensiv-Station (1. Universitätsfrauenklinik München).

Die Verordnung soll mindestens 14 Tage vor geplanter Entlassung an die zuständige Krankenkasse verschickt werden. Gleichzeitig muss die Nachsorgeeinrichtung über den Patienten informiert werden (telefonisch unter 089/ 4400 - 54132 und vorläufiger Arztbrief per Fax 089/ 4400 - 54522).

Für eine erfolgreiche Bewilligung der Verordnung muss neben der Hauptdiagnose (z.B. FG P07.3) mindestens noch eine weitere Diagnose des ICD10-Diagnosekataloges angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten müssen die Verordnung vor Antragstellung unterschreiben.
Bei privat versicherten Patienten gibt es keine bindenden Verträge mit den Krankenkassen. Zur Bewilligung muss mit dem zuständigen Sachbearbeiter verhandelt werden. Für weitere Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.