Informationen für Eltern

Allgemeine Informationen

Die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V ist seit September 2005 eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen, d. h. Familien mit einem Kind mit einer chronischen Erkrankung (dazu zählt auch Frühgeburtlichkeit) haben nach einem längeren stationären Aufenthalt die Möglichkeit einer Nachsorgebegleitung aus der Klinik in die häusliche Umgebung.

Seit Februar 2008 hat die Dr. von Haunersche Nachsorgeeinrichtung die Zulassung durch den Deutschen Krankenkassenverband (DKV). Vorrangig werden Frühgeborene und kranke neugeborene Kinder durch die Nachsorgeeinrichtung betreut.

Durch HaNa können Familien im Rahmen von 20 Nachsorgeeinheiten (= 20 Stunden, davon ca. 3 - 4 Hausbesuche, Telefonate, Begleitung zum Kinderarzt usw.) betreut werden. In Einzelfällen ist eine Verlängerung um max. 10 Nachsorgeeinheiten durch eine Folgeverordnung des behandelnden Kinderarztes möglich.