Informationen für Eltern

Was wir leisten können!

Innerhalb der kassenärztlichen Verordnung für eine sozialmedizinische Nachsorge können wir Familien bis zu 20 Stunden begleiten. In Einzelfällen ist mit einer Folgeverordnung durch den behandelnden Kinderarzt eine Verlängerung der Nachsorge möglich.

In diesem Rahmen bieten wir Ihnen
> vorbereitende Gespräche vor der Entlassung des Kindes
> Hilfe bei Anträgen
> Koordination bei Arztterminen
> Vernetzung zu anderen Beratungsstellen
> Hausbesuche in der Familie
> Telefonberatungen und
> Begleitung zum Arzt Ihres Kindes an.

Als Ihr Ansprechpartner wollen wir:
> Vertrauen schaffen
> beraten, anleiten, entlasten und im Übergang von stationärer zu häuslicher Pflege Sicherheit geben
> wahrnehmen, in welchen Belangen und in welchem Umfang Ihre Familie Unterstützung benötigt oder wünscht
> Sie dabei unterstützen, Ihre Ressourcen zu aktivieren und gezielt zu nutzen,
> kompetente fachliche Hilfe bei der Vernetzung zu bestehenden Hilfs- und Fördereinrichtungen geben.